AufgabeHeizöllagerung

Die unsachgemäße Lagerung von Heizöl kann zu großen Schäden an Gebäuden und zu schwerwiegenden Verunreinigungen des Bodens und der Gewässer führen. Nachträgliche Sanierungsmaßnahmen sind oftmals mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden.

Um derartige Schadensfälle zu vermeiden, hat der Gesetzgeber für die Lagerung von Heizöl besondere Sicherheits- und Sorgfaltspflichten festgelegt.

Das Landratsamt Miltenberg überwacht die Umsetzung dieser Vorschriften und unterstützt den Bürger bei deren Einhaltung mit Rat und Tat.

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  • Programm BEN - Nieder- schlagswassereinleitungen

    Programm BEN - Niederschlagswassereinleitungen

  • Überschwemmungsgefährdete Gebiete

    Überschwemmungsgefährdete Gebiete

  • Hochwassernachrichtendienst

    Hochwassernachrichtendienst (Screenshot)

  • Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

    Kartendienst Gewässerbewirtschaftung

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